Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

Der Firma Andreas Thürriedl, A-4493 Wolfern / Austria

Präambel:

Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind sowohl Einkaufs- als auch Verkaufs- und Lieferantenbedingungen. Von diesen AGB abweichende oder über sie hinausgehende Regelungen gelten nur so weit, wie wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Dies gilt auch für den Fall, dass in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenteiliges vorgesehen ist und wir in der Folge nicht mehr ausdrücklich widersprechen. Bei Vertragsabschluss gelten alle nachfolgenden Aufträge selbst ohne gesonderten Hinweis als zu unseren AEB erteilt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind über unsere Homepage unter www.gefahrgutakademie.at abrufbar und gelten für alle Geschäftsvorgänge, auch wenn sie der Kunde bei uns per E-Mail, per Fax oder telefonisch vornimmt. Allfällige Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

 

1.

Allgemeine Bestimmungen

1.1.

Grundlagen / Geltungsbereich / Rettungsklausel

Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im Folgenden „Andreas Thürriedl“) genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei deren Punkte 1. und 5. auf sämtliche, die Punkte  2., 3. und 4. jeweils auf bestimmte Rechtsverhältnisse anzuwenden sind. Im Zweifel ist jedoch davon auszugehen, dass die AGB zur Gänze anzuwenden sind und bei Widersprüchen die jeweils für die Firma Andreas Thürriedl vorteilhafteste Regelung Anwendung findet. Die  Auslegungsregel des § 915 zweiter Halbsatz ABGB wird ausdrücklich abbedungen.  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen und Rechtsverhältnisse und zwar auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

Zu widerstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Andreas Thürriedl ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

Alle Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Firma Andreas Thürriedl schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten diese nur in dem in der Vereinbarung angegebenen Umfang.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein  oder – aus welchem Grund auch immer – nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die  Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung  geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen.

1.2.

Eigentumsvorbehalt /Zahlungsbedingungen / Verzugszinsen

Die angefallenen Kosten und Gebühren sind vom Auftraggeber bei Rechnungserhalt ohne Abzug zu entrichten.

 

Bei Lieferungen an den Besteller / Auftraggeber bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen, welcher Art auch immer, Eigentum der Firma Andreas Thürriedl.

 

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die  Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Firma Andreas Thürriedl.  Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die Firma Andreas Thürriedl unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Besteller / Auftraggeber zu tragen.

 

Bei Zahlungsverzug ist die Firma Andreas Thürriedl berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie monatlich 1,5% Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist die  Firma Andreas Thürriedl bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche Leistungen aus oder  im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen – einschließlich Aufklärung, Aktualisierung,  usw. – mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen  Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben.

 

Die Nichtdurchführung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber der Firma Andreas Thürriedl nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

 

Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.

 

Gegenforderungen können nur dann aufgerechnet werden, wenn diese von der Firma Andreas Thürriedl schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden sind.

 

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Lieferembargos und Transportsperren sowie sonstige  Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von der Firma Andreas Thürriedl liegen (Verzögerungen), entbinden die Firma Andreas Thürriedl von der  Lieferverpflichtung bzw. verlängern vereinbarte Lieferzeiten um die Dauer solcher  Verzögerungen.

1.3.

Informations- und Mitwirkungspflicht / Sorgfaltspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die organisatorischen, zeitlichen und technischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen  Fortgang der Leistungserbringung dienliches Arbeiten erlauben.

 

Im Hinblick auf die Leistungen anderer Dienstleister / Berater bestehen ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung keinesfalls besondere Pflichten (z.B. Abgleichung, Prüfung, Koordination, usw.).

 

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Firma Andreas Thürriedl ohne Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen unverzüglich Kenntnis erlangt, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge, Situationen und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Firma Andreas Thürriedl bekannt werden. Für Unterlagen und sonstige Informationen sowie Anweisungen, welche der  Auftraggeber der Firma Andreas Thürriedl übergibt bzw. erteilt, gilt jedenfalls die  Vermutung, dass diese von einem Sachverständigen / Sachkundigen erstellt bzw. erteilt wurden; die  Firma Andreas Thürriedl darf sich daher ohne weitere Prüfungen auf die Richtigkeit  solcher Informationen und Anweisungen verlassen, sofern der Auftraggeber eine weitere Prüfung nicht ausdrücklich verlangt.

1.4.

Dokumente / schriftliche Unterlagen / Informationen / Weitergabe an Dritte

Angaben in von Firma Andreas Thürriedl zur Verfügung gestellten Dokumenten  erfolgen nach eingehender Bearbeitung, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit bzw.  Vollständigkeit. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, für Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder infolge nachträglicher Veränderung der Informationen betreffend Produkte oder Handlungen durch den Auftraggeber.

 

Die erbrachten Leistungen und erteilten Auskünfte richten sich ausschließlich an den Auftraggeber, eine Weitergabe an Dritte ist daher ohne Zustimmung der Firma Andreas Thürriedl ausgeschlossen. Dritte können sich daher weder auf die Richtigkeit der  von der Firma Andreas Thürriedl erbrachten Leistungen und/oder erteilten Auskünfte  verlassen noch diese auf Ersatz allfälliger Schäden in diesem Zusammenhang in Anspruch  nehmen. Unabhängig davon, ist der Auftraggeber jedoch bei vertragswidriger Weitergabe  erbrachter Leistungen und erteilten Auskünften zur Schad- und Klagloshaltung der Firma Andreas Thürriedl gegenüber Dritten verpflichtet, welche mittelbar oder unmittelbar  aufgrund der Weitergabe Ansprüche gegen die Firma Andreas Thürriedl geltend machen.

1.5.

Schadenersatz / Haftungsausschluss

Die Firma Andreas Thürriedl haftet dem Auftraggeber für sämtliche Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für Schäden, welche von Erfüllungsgehilfen des  Auftraggebers oder diesem sonst zurechenbaren Dritten verursacht wurden, soweit die  Haftung der Firma Andreas Thürriedl für solche Schäden gesetzlich nicht bereits  weitergehend beschränkt ist.

 

Bestehen Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche der Firma Andreas Thürriedl gegenüber Erfüllungsgehilfen oder Dritten, tritt die Firma Andreas Thürriedl diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich jedenfalls nach Abtretung von Ansprüchen gegen Kooperationspartner ausschließlich an diese bzw. soweit zulässig, nach Abtretung von Ansprüchen gegen sonstige Dritte ausschließlich an diese sonstigen Dritten halten.

 

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Beginn  des anspruchsbegründenden Ereignisses oder Umstandes gerichtlich geltend gemacht  werden.

 

Die Beweislast für eine rechtswidrige und schuldhafte Verursachung eines Schadens durch die Firma Andreas Thürriedl trifft den Auftraggeber; § 1298 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.

 

Die Firma Andreas Thürriedl haftet nicht für Druck-, Satz-, Schreib- bzw. sonstige Fehler in Seminarunterlagen, Vorträgen, Internetseiten und sonstigen Dokumenten und Informationsträger - welcher Art auch immer. Für die Inhalte von Werbeeinschaltungen, Links und Inseraten in Unterlagen oder auf der Homepage www.gefahrgutakademie übernimmt die Firma Andreas Thürriedl keinerlei Haftung.

 

Sollte einer der vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen unzulässig, nichtig  oder sonst unwirksam sein, haftet die Firma Andreas Thürriedl in jedem Falle  beschränkt auf das für die Nutzung entrichtete Entgelt im betreffenden Jahr.

1.6.

Nachbesserung / Service

Die Firma Andreas Thürriedl ist bemüht, zu ihrer Kenntnis gelangende Unrichtigkeiten der von ihr angebotenen oder erbrachten Leistungen zu beheben und Adaptierungsmaßnahmen zu setzen.

1.7.

Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht

Die Firma Andreas Thürriedl verpflichtet sich zu unbedingter Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gebrachten geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jegliche Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

Die Firma Andreas Thürriedl ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

Weiteres  verpflichtet sich die Firma Andreas Thürriedl über den gesamten Inhalt des  Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der  Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des  Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen und Geheimhaltung zu bewahren.

 

Die Firma Andreas Thürriedl ist von der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Diese Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Die Firma Andreas Thürriedl wird sich bemühen, die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht auf Gehilfen und Stellvertreter zu überbinden, haftet jedoch nicht für Verletzungen dieser Pflicht durch solche oder andere Dritte.

1.8.

Konventionalstrafe

Bei einem Verstoß gegen folgende, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Vereinbarungen, wird eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von Euro 5.000 für jede einzelne Pflichtverletzung fällig:

 

- für die Abwerbung von Dritten (Punkt 4),

- für Verstöße im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums (Punkt 4).

 

2.

Ausbildunge / Seminare / Veranstaltungen

2.1.

Teilnahmebedingungen

Ist der Besuch einer Ausbildung / eines Seminars / einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Kursinformationsbroschüre gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.

2.2.

Anmeldungen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.  Anmeldungen, Umbuchungen und Stornierungen zu Seminaren und sonstigen Veranstaltungen nimmt die Firma Andreas Thürriedl nur schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

2.3.

Teilnahmegebühr

Es gelten die im jeweilig aktuellen Programm angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.4.

Stornobedingungen

Da Teilnahmeplätze für Ausbildungen, Seminare und sonstige Veranstaltungen nicht kurzfristig nachbesetzt werden können, muss die Firma Andreas Thürriedl wir für Abmeldungen (Stornos der Anmeldungen) ab sieben Werktage vor Veranstaltungs-beginn 50 % und drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn 100 % Stornogebühr des Kursbeitrages verrechnen. Samstag gilt nicht als Werktag. Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie ein Ersatzteilnehmer nominiert wird und dieser Umstand der Firma Andreas Thürriedl schriftlich (siehe Punkt 2 - Anmeldungen) mitgeteilt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist das Einlangen bei der Firma Andreas Thürriedl.

 

2.5.

Rücktrittsrecht für Konsumenten im Sinne des KSchG

Erfolgt die Buchung einer Ausbildung / eines Kurses / Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet, steht Teilnehmern, welche gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Konsumenten sind, ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des KSchG zu. Da die Firma Andreas Thürriedl ihre Leistungen hauptsächlich  gegenüber Unternehmern erbringt und die Konsumenteneigenschaft ihrer Vertragspartner  nicht im Einzelnen prüfen kann, sind Auftraggeber, welche die angebotenen Leistungen als  Konsumenten in Anspruch nehmen, zur Bekanntgabe ihrer Konsumenteneigenschaft  verpflichtet, sodass die Firma Andreas Thürriedl ihre gesetzlichen Informationspflichten  gemäß §§ 5c ff KSchG erfüllen kann. Unterlässt der Auftraggeber die Bekanntgabe seiner Konsumenteneigenschaft bis spätestens drei Werktage nach Vertragsabschluss, verzichtet er damit auf eine spätere Berufung auf diese und die damit zusammenhängenden Informations- und Rücktrittsrechte.

Dies gilt nicht für Ausbildungen/Seminare/Kurse und sonstige Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

2.6.

Änderungen im Ausbildungs-, Seminar- und Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage

Aufgrund langfristiger Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die Firma Andreas Thürriedl muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsab- sagen vorbehalten. Die angemeldeten Teilnehmer werden davon rechtzeitig verständigt.

 

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung (Seminare uä) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der Firma Andreas Thürriedl sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Programmplanumstellungen bei Seminaren und sonstigen Veranstaltungen.

 

Wird eine Veranstaltung abgesagt, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits einbezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung einer Gutschrift.

Für die Teilnahme zum Ausbildungskurs Gefahrgutlenker oder Ausbildungskurs Gefahrgutbeauftragter ist neben der gesetzlichen Answesenheitspflicht, die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 erforderlich. Die Deutschkenntnisse werden zu Kursbeginn im Zweifelsfall überprüft. Bei nicht vorhandenen Deutschkenntnissen wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen und bezahlt 50% Stornogebühr vom Kurspreis.

2.7.

Schulungsbestätigungen, Besuchsbestätigung, Skripten und sonstige Informations- und Arbeitsunterlagen

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung anwesend war, bzw. teilgenommen hat. Ausgenommen von dieser bestimmung sind Ausbildungskurse mit einer gesetzlichen vorgegebenen Anwesenheits- und Teilnahmepflicht (Lehreinheiten).

 

Für die meisten Seminare und Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Bücher, Skripten oder sonstige Informationsunterlagen zur Verfügung, deren Kosten, sofern nicht anderes bekannt gegeben wurde, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden.

2.8.

Haftungsausschluss

Unbeschadet des Punktes 1.3 wird für persönliche Gegenstände der Teilnehmer sowie für bereitgestellte Bücher, Skripten oder sonstige Informationsunterlagen von der Firma Andreas Thürriedl keine Haftung übernommen.

 

Aus der Umsetzung / Anwendung der erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Firma Andreas Thürriedl geltend gemacht werden.

 

3.

Gewährleistung, Haftung, Änderungen


Die Gewährleistung wegen mangelnder Eignung von Leistungen der Firma Andreas Thürriedl zu einer bestimmten Verwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma Andreas Thürriedl leistet ausschließlich für mittlere Art und Güte ihrer Leistungen Gewähr.

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

 

Der Auftraggeber ist bei sonstigem Verlust jeglichen Anspruchs aus einer Mangelhaftigkeit (Gewährleistung, Anfechtung Irrtümer, Schadenersatz, …) verpflichtet, die Leistung der Firma Andreas Thürriedl unverzüglich und eingehend zu überprüfen und allfällige  Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen ab Übergabe unter genauer  Bezeichnung der Mängel und Vorlage eines geeigneten Nachweises der Mangelhaftigkeit  schriftlich zu rügen.

 

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Firma Andreas Thürriedl ist ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels sowie dessen Vorliegen im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.

 

Die Firma Andreas Thürriedl hat ihre Gewährleistungspflicht ausschließlich nach ihrer Wahl durch Verbesserung oder Preisminderung zu erfüllen.

 

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Firma Andreas Thürriedl bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche  aus einer Mangelhaftigkeit alle zur Untersuchung, Mängelfeststellung und -behebung  erforderlichen Hilfestellungen leisten und erforderlichen begleitenden Maßnahmen durchführt.

 

Bei (nachträglicher) Unrichtigkeit einer Mängelrüge ist die Firma Andreas Thürriedl berechtigt, Leistungen, welche aufgrund dieser Mängelrüge (Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung) erbracht wurden zu den üblichen Stundesätzen zuzüglich Materialkosten ersetzt zu verlangen.

 

Die Anfechtung von Verträgen wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausdrücklich ausgeschlossen.  Gewährleistungsansprüche sind insbesondere ausgeschlossen für:

 

  • die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und / oder technischen Hardware

  • Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder Dienstleister

  • Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten

 

·         Fehler, Störungen oder jegliche Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung,  Verwendung  ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben  sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den  Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transport-, oder Lieferschäden zurückzuführen sind

 

4.

Beratungsleistungen und Dienstleistungen

4.1.

Leistungserbringung durch Dritte / Abwerbungsverbot

Die Firma Andreas Thürriedl ist berechtigt, die ihren obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen und hat für deren Leistungen gemäß Punkt 1.5.1 einzustehen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses  Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder  Gesellschaften einzugehen, deren sich die Firma Andreas Thürriedl zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Verstöße lösen die Konventionalstrafe gemäß Punkt 1.8 aus, der Auftraggeber haftet zudem für über diese hinausgehende Schäden einschließlich eines entgangenen Gewinns.

4.2.

Erbringung der Beraterleistung

Die Erbringung von Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit Erstellung, Verkauf und  Bearbeitung (einschließlich im Zusammenhang mit Inbetriebnahme und/oder Anpassung an  die Bedürfnisse des Auftraggebers) von Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukten durch Mitarbeiter der Firma Andreas Thürriedl erfolgt zusammen mit einem Ansprechpartner des Auftraggebers und basiert auf den vom Auftraggeber bzw. von diesem Ansprechpartner zur Verfügung gestellten  Informationen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Rechtskonformität der Informationen, die für die Erbringung der Beraterdienstleistungen erforderlich sind.

4.3.

Kündigung

Verträge über oder in Zusammenhang mit den Beraterleistungen, Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukten werden als unbefristete Verträge abgeschlossen. Sie können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Letzten des Monats jedes Halbjahres (30.6. bzw. 31.12.) nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr schriftlich gekündigt werden. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma Andreas Thürriedl gültig. Bei rechtzeitigem Eingang der Kündigung bei der Firma Andreas Thürriedl bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres (30.6. bzw. 31.12) endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf dieses Halbjahres.

4.4.

Schutz des geistigen Eigentums / Werknutzungsbewilligung

Die Urheberrechte an den von Firma Andreas Thürriedl und seinen Mitarbeitern und  beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen,  Handbücher, Publikationen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe,  Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Firma Andreas Thürriedl. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Andreas Thürriedl zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Ausgenommen es handelt sich um Informationen die den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden müssen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung der Firma Andreas Thürriedl – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma Andreas Thürriedl zur sofortigen (vorzeitigen) Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie  unabhängig davon zur Einforderung der vereinbarten Konventionalstrafe und zur  Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder  über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadenersatz einschließlich eines allenfalls  entgangenen Gewinns.

4.5.

Honorar

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Firma Andreas Thürriedl ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Firma Andreas Thürriedl. Die Firma Andreas Thürriedl ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

 

Die Firma Andreas Thürriedl wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich, bzw. nach Vereinbarung zu ersetzen.

 

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, welche auf Seiten des  Auftraggebers liegen oder keiner Vertragspartei zugeordnet werden können oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Firma Andreas Thürriedl, so behält die Firma Andreas Thürriedl den Anspruch auf Zahlung  des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Firma Andreas Thürriedl von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit (im Einzelnen gilt Punkt 1.2.). Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche der Firma Andreas Thürriedl wird dadurch aber nicht berührt.

 

5.

Firma Andreas Thürriedl (und deren Mitarbeiter) als externer Gefahrgutbeauftragter

5.1

Informationspflichten an den externen Gefahrgutbeauftragten

Der Auftraggeber (an die Firma Andreas Thürriedl)  verpflichtet sich (und seine mit gefährlichen Gütern iSd ADR befassten Mitarbeiter), bei Unklarheiten oder sonstigen Problemen bei der Gefahrgutabwicklung, sofort den Gefahrgutbeauftragten, durch seine Mitarbeiter zu kontaktieren (+43/699 164 68 091).

5.2  Zutritt des Gefahrgutbeauftragten zu den betrieblichen Gebäuden und Räumlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Gefahrgutbeauftragten und einen (noch zu benennenden) Mitarbeiter des Auftragnehmers - bis Vertragsende – an jedem Werktag sowie an allen Sonn- und Feiertagen Zutritt zum Firmenstandort (zu definierende Bereiche) des Auftraggebers zu gewähren. Zu diesem Zwecke wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine entsprechende Zutrittsberechtigung (Ausweis oder ähnliches) aushändigen.

5.3

Informationspflichten an den Gefahrgutbeauftragten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Gefahrgutbeauftragten sofort schriftlich zu informieren, wenn

·         sich Arbeitsbedingungen oder Tätigkeiten der mit gefährlichen Gütern befassten Mitarbeiter des Auftraggebers ändern

·         Qualitäten, Mengen gefährlicher Güter ändern

·         Neue Lieferanten gefährlicher Güter, neue Spediteure, Güterbeförderer beauftragt werden

·         Neue Verpackungstechniken für gefährliche Güter eingesetzte werden

·         Regelmäßig korrekte Sicherheitsdatenblätter iSd Artikel 31 REACH-Verordnung (zu Überprüfung der Gefahrguteinstufung) zu übermitteln

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Gefahrgutbeauftragten in sämtliche Arbeitsbereiche und sämtliche Unterlagen des Auftraggebers Einblick zu gewähren, die das Thema gefährliche Güter betreffen und die der Auftragnehmer zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt

6.

Firma Andreas Thürriedl als Einkäufer (Einkaufsbedingungen)

6.1

Bestellungen

Nur schriftliche oder auf elektronischem Weg erteilte Bestellungen der Einkaufsabteilung der Firma Andreas Thürriedlsind verbindlich.

 

Andere Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir ersuchen um umgehende Zusendung der Auftragsbestätigung. Abweichungen von unserer Bestellung müssen in der Auftragsbestätigung angeführt sein und bedürfen zur gegenseitigen Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Anerkennung.

 

Über etwaige Einbeziehung von Sublieferanten durch den Auftragnehmer ist die Zustimmung der Firma Andreas Thürriedl einzuholen. Rückfragen zu Bestellungen und Lieferungen richten Sie bitte ausschließlich an die Einkaufsabteilung der Firma Andreas Thürriedl.

6.2

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind, wenn sie schriftlich vorliegen, verbindlich.

 

6.3

Preise

Die Preise verstehen sich gemäß den aktuellen Incoterms, verpackt, entladen und sind unveränderliche Festpreise und verstehen sich netto. Wenn in unserer Bestellung keine Preise angeführt sind, müssen diese in der Auftragsbestätigung genannt werden, sofern zwischen uns und dem Auftragnehmer keine generelle Preisvereinbarung besteht.

 

Bei ausdrücklich als unverbindlich bezeichneten Preisen anerkennen wir Preiserhöhungen während des Vertragsstadiums nur dann, wenn diese nachweisbar sind und ausführlich begründet werden. Auf alle Fälle muss vor Rechnungslegung unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis zu diesen Preiserhöhungen eingeholt werden.

 

Bei allgemeinen Preisermäßigungen setzen wir voraus, dass diese auch in der laufenden Bestellung berücksichtigt werden. Für die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Serviceleistungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelten gültigen Servicesätze.

6.4

Lieferung und Lieferfristen

Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind unbedingt einzuhalten. Teillieferungen sind unstatthaft, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart worden sind.

 

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Bei drohendem Lieferverzug ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich zu informieren. Bei Lieferverzug behalten wir uns vor, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder auf Lieferung im Sinne der uns gesetzlich zustehenden Rechte zu bestehen. Liefertermine gelten erst dann als erfüllt, wenn auch die erforderliche kaufmännische und technische Dokumentation (z.B. CE-Kennzeichnung, Stoffdeklaration, Entsorgungsvorschriften, Sicherheitsdatenblätter- REACH-Vo) vollständig geliefert ist.

 

Betriebsstörungen und Betriebsstillstände bei uns sowie Fälle höherer Gewalt entheben uns von der Verpflichtung zur Übernahme der bestellten Ware und befreien uns von jeder Schadenersatzleistung.

 

7.

Schlussbestimmungen / Rechtswahl / Gerichtsstand

Änderungen des Vertrages, dieser AGB sowie das Abgehen von diesen bedürfen der Schriftform; ebenso das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Firma Andreas Thürriedl ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechtes anzuwenden.

 

Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, A-4493 Wolfern / Österreich / Austria.

 

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Firma Andreas Thürriedl gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Steyr als vereinbart.

 

2023/24